Orchester (Verein/Veranstalter)
Schadenszenarien:
- entgangene Einnahmen durch falsche Rechnungsstellung beim Verkauf von Eintrittskarten
- Fehler beim Einzug von Mitgliedsbeiträgen
- verspätetes Abrufen von Fördermitteln
- Fristversäumnis einer Versicherungsanmeldung
- Abgabefrist Steuererklärung
- Fehler beim Drucken von Vereinszeitschriften
- verspätete Einladung zur Mitgliederversammlung
Kein Problem – Versicherungsschutz über eine Vermögensschaden-/D&O-Haftpflichtversicherung
Grundsätzlich besteht für jeden Orchester-/Vereinsvorstand, der einer anderen Person schuldhaft einen Schaden zufügt, eine Haftung zum Schadenersatz – hier mit der Besonderheit der gesamtschuldnerischen Haftung aller Vorstandsmitglieder. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt - §31, § 31a, § 823 ff. Der Gesetzgeber hat die Haftung der Höhe nach nicht begrenzt! Dies bedeutet, dass ein Orchester-/Vereinsvorstand mit seinem gesamten Privatvermögen haftet. Somit kann ein Schadenfall die Existenz jedes einzelnen Orchester-/Vereinsvorstandsmitgliedes und des Vereins selbst bedrohen. Eine spezielle Vermögensschaden-/D&O-Haftpflichtversicherung für Orchester-/Vereinsvorstände ist somit unbedingt zu empfehlen.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung:
- Absicherung des Vereinsvermögens
- Absicherung des täglichen operativen Geschäfts
D&O-Haftpflichtversicherung:
- Absicherung des Privatvermögens der Organmitglieder (Vorstand, Geschäftsführer)
- Absicherung des täglichen operativen Geschäfts