Orchester (Verein/Veranstalter)

Schadenszenarien:

  • entgangene Einnahmen durch falsche Rechnungsstellung beim Verkauf von Eintrittskarten
  • Fehler beim Einzug von Mitgliedsbeiträgen
  • verspätetes Abrufen von Fördermitteln
  • Fristversäumnis einer Versicherungsanmeldung
  • Abgabefrist Steuererklärung
  • Fehler beim Drucken von Vereinszeitschriften
  • verspätete Einladung zur Mitgliederversammlung

Kein Problem – Versicherungsschutz über eine Vermögensschaden-/D&O-Haftpflichtversicherung

Grundsätzlich besteht für jeden Orchester-/Vereinsvorstand, der einer anderen Person schuldhaft einen Schaden zufügt, eine Haftung zum Schadenersatz – hier mit der Besonderheit der gesamtschuldnerischen Haftung aller Vorstandsmitglieder. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt - §31, § 31a, § 823 ff. Der Gesetzgeber hat die Haftung der Höhe nach nicht begrenzt! Dies bedeutet, dass ein Orchester-/Vereinsvorstand mit seinem gesamten Privatvermögen haftet. Somit kann ein Schadenfall die Existenz jedes einzelnen Orchester-/Vereinsvorstandsmitgliedes und des Vereins selbst bedrohen. Eine spezielle Vermögensschaden-/D&O-Haftpflichtversicherung für Orchester-/Vereinsvorstände ist somit unbedingt zu empfehlen.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung:

  • Absicherung des Vereinsvermögens
  • Absicherung des täglichen operativen Geschäfts

D&O-Haftpflichtversicherung:

  • Absicherung des Privatvermögens der Organmitglieder (Vorstand, Geschäftsführer)
  • Absicherung des täglichen operativen Geschäfts

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