Berufsmusiker

Schadenbeispiel:

Für ein besonderes Konzert engagierte ein Orchester eine Cellistin (Berufsmusikerin) zur Verstärkung. Bei der Generalprobe wollte sie in der Pause die Bühne verlassen. Dabei achtete sie nicht richtig auf die dort abgestellten Instrumente der Orchestermusiker und stieß gegen ein abgestelltes Cello. Das Cello fiel eine Stufe der Bühne herunter und schlug auf dem Hals auf. Der Geigenbauer stellte später fest, dass durch das Umfallen der Halsansatz gesplittert war. Der Orchestermusiker forderte Schadenersatz (Reparaturkosten).

Kein Problem – Schadenzahlung durch den Versicherer: 5.109,66 €.

Die Haftpflichtversicherung reguliert Schäden, die durch Fahrlässigkeit bzw. grobe Fahrlässigkeit schuldhaft verursacht wurden.

Grundsätzlich ist jeder, der einer anderen Person schuldhaft einen Schaden zugefügt hat, zum Schadenersatz verpflichtet. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt - §823 ff. Der Gesetzgeber hat die Haftung der Höhe nach nicht begrenzt! Dies bedeutet, dass Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen haften. Somit kann ein Schadenfall Ihre Existenz bedrohen. Eine Privat-Haftpflichtversicherung sichert in der Regel nur Ihre privaten Risiken ab. Ihre beruflichen Tätigkeiten sind darüber nicht abgesichert. Eine Berufs-Haftpflichtversicherung für Musiker und Musiklehrer ist somit unbedingt zu empfehlen. Für die Haftung spielt es keine Rolle, ob der Musiker unentgeltlich oder gegen Entgelt (Geld oder Sachleistungen) beruflich/musikalisch tätig wird bzw. war.

Folgende Tätigkeiten sind mitversichert:

  • Tätigkeit als Musiklehrer
  • Teilnahme als Musiker an Konzerten, Festivals, Ausstellungen, Messen etc.
    (kein Veranstalterrisiko!)
  • Veranstalterrisiko
  • Verkauf von CD´s, Fanartikeln, etc. (Merchandising)
  • Verkauf von Tickets (Online u. Offline)
  • Auf- und Abbau von:
    • Bühnen/Bühnenbestandteilen
    • Bühnenausstattungen
    • eigene Bühnentechnik (Musik- bzw. Lichtanlage)
  • Nutzung von Equipment (geliehen, überlassen) vom Veranstalter/Vermieter
  • Betreiben einer eigenen Internetseite bzw. Schäden durch die Nutzung von Social-Media (Internetdeckung)
  • freiwillige und/oder selbständige / freiberufliche Mitarbeiter/Helfer anlässlich ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer

Folgende Versicherungssummen sind mitversichert:

  • Personen- und Sachschäden zusammen (pauschal)
    max. 10 Mio. €
  • Vermögensschäden (als Folge eines Personen- oder Sachschadens) im Rahmen der Deckungssumme für Personen-/ Sachschäden
    max. 10 Mio. €
  • Umwelthaftpflicht-Basisversicherung für Personen- bzw. sonstige Schäden (UHV)
    max. 3 Mio. €
  • Umwelthaftpflicht-Schadenversicherung für Personen- bzw. sonstige Schäden incl. Baustein I und II (USV):
    max. 3 Mio. €
  • Mietsachschäden (an Gebäuden / Räumen durch Feuer, Explosion, Leitungs- und Abwasser) im Rahmen der Deckungssumme für Personen-/Sachschäden
    max. 10 Mio. €
    (Selbstbeteiligung: 250,00 € je Schadenfall)
  • Mietsachschäden (an Gebäuden / Räumen / Einrichtung durch sonstige Schäden) im Rahmen der Deckungssumme für Personen-/Sachschäden
    max. 250.000 €
    (Selbstbeteiligung: 250,00 € je Schadenfall)
  • Mietsachschäden (an unbeweglichen Sachen, z. B.: Mobiliar) im Rahmen der Deckungssumme für Personen-/Sachschäden
    max. 50.000 €
    (Selbstbeteiligung: 250,00 € je Schadenfall)
  • Schlüsselverlustschäden (eigene und fremde Schlüssel) im Rahmen der Deckungssumme für Personen-/Sachschäden
    max. 100.000 €
    (Selbstbeteiligung: 250,00 € je Schadenfall)
  • Tätigkeitsschäden (Umbau Bühne, Bestuhlung, etc.) im Rahmen der Deckungssumme für Personen-/Sachschäden
    max. 10 Mio. €
    (Selbstbeteiligung: 250,00 € je Schadenfall)

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