Unfall-Versicherung

Schadenbeispiel:

Während einer vereinsveranlassten Dienstreise wurde der Vorstandsvorsitzende auf der Autobahn Opfer eines Autounfalls. Aufgrund der Schwere der Verletzungen mussten ihm beide Beine abgenommen werden. Die Kosten für Reha und notwendige Umbaumaßnahmen im Haus stellten für die Familie eine große finanzielle Belastung dar. Allein der Treppenlift und kleinere Wohnraumveränderungen kosteten 50.000 EUR. Ein umgebautes Fahrzeug belastete mit weiteren 35.000 EUR die Familienkasse. Da die Familie keine Unfallversicherung abgeschlossen hatte, gingen die Ersparnisse schnell zur Neige. Zum Glück hatte das Orchester/der Verein für alle Mitglieder des Vorstandes eine entsprechende Vereins-Unfallversicherung abgeschlossen.

Kein Problem – Schadenzahlung durch den Versicherer für die oben genannten Kosten

Die Vereins-Unfallversicherung zählt zu den dringend zu empfehlenden Versicherungen für den Verein. Denn nicht jedes Vereinsmitglied hat eine private Unfallversicherung. Die Vereins-Unfallversicherung sichert die spezielle Vereinstätigkeit der Mitarbeiter und Mitglieder des Vereins ab. Häufig greift gerade der gesetzliche Unfallschutz (Berufsgenossenschaft) nicht. Dies betrifft insbesondere die Such-, Rettungs- oder Transportkosten, da hier kein anderer Träger für die entstandenen Kosten aufkommt oder die Leistungen in der Höhe nicht ausreichend sind.

Folgende Leistungen können versichert werden:

  • eine Todesfallleistung,
  • eine Kapitalzahlung im Invaliditätsfall inkl. einer Progression von z. B.: 225%,
  • ein Unfall-Krankenhaustagegeld,
  • ein Genesungsgeld

Der Beitragsaufwand zur Vereinsunfallversicherung richtet sich nach der Anzahl der Mitglieder sowie nach den vereinbarten Versicherungsleistungen und beginnt bei rund 2,50 € pro Mitglied und Jahr. Hierzu ist eine namentliche Nennung der Vereinsmitglieder im Regelfall nicht erforderlich.

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