Garderobenversicherung

Schadenbeispiel

Für ein größeres Konzert wurde vom Orchester/Verein als Veranstalter eine größere Veranstaltungslocation angemietet. Der Vermieter bestand aber darauf, dass der Mieter die Garderobe und die Getränke-/Speiseversorgung selbst sicherstellt bzw. abwickelt. Bedingt durch einen Personalwechsel während des Konzerts war offensichtlich die Garderobe kurzzeitig unbeaufsichtigt. Nach dem Konzert fehlten einige Kleidungsstücke/Mäntel. Die betroffenen Besucher/Gäste forderten zunächst mündlich (direkt nach dem Konzert) und später schriftlich den Ersatz des Schadens durch das Orchester/den Verein.

Kein Problem – Schadenzahlung durch den Versicherer für die oben genannten Kosten

Im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen/Konzerten in Theatern, Kinos, Festsälen, ist in vielen Fällen der Veranstalter mit der Aufbewahrung von Kleidungsstücken der Besucher konfrontiert. Es besteht hierbei in der Regel ein Verlust- und Beschädigungsrisiko der Garderobenteile. Darüber hinaus unterliegen Garderobenaufbewahrungen im öffentlichen Raum immer einem erhöhten Diebstahlrisiko.

Folgende Sachen sind versichert:

  • Kleidungsstücke
  • Teile dieser Kleidungsstücke
  • Accessoires (z.B. Handschuhe, Einstecktücher, Handtaschen, Brillen usw.)

Nicht versichert sind:

  • Wertsachen
  • Schmuck
  • sonstige Gegenstände aus Edelmetall
  • Bargeld und sonstige Zahlungsmittel
  • Geschäftspapiere, Urkunden aller Art, Fahrausweise
  • Schlüssel

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