Garderobenversicherung
Schadenbeispiel
Für ein größeres Konzert wurde vom Orchester/Verein als Veranstalter eine größere Veranstaltungslocation angemietet. Der Vermieter bestand aber darauf, dass der Mieter die Garderobe und die Getränke-/Speiseversorgung selbst sicherstellt bzw. abwickelt. Bedingt durch einen Personalwechsel während des Konzerts war offensichtlich die Garderobe kurzzeitig unbeaufsichtigt. Nach dem Konzert fehlten einige Kleidungsstücke/Mäntel. Die betroffenen Besucher/Gäste forderten zunächst mündlich (direkt nach dem Konzert) und später schriftlich den Ersatz des Schadens durch das Orchester/den Verein.
Kein Problem – Schadenzahlung durch den Versicherer für die oben genannten Kosten
Im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen/Konzerten in Theatern, Kinos, Festsälen, ist in vielen Fällen der Veranstalter mit der Aufbewahrung von Kleidungsstücken der Besucher konfrontiert. Es besteht hierbei in der Regel ein Verlust- und Beschädigungsrisiko der Garderobenteile. Darüber hinaus unterliegen Garderobenaufbewahrungen im öffentlichen Raum immer einem erhöhten Diebstahlrisiko.
Folgende Sachen sind versichert:
- Kleidungsstücke
- Teile dieser Kleidungsstücke
- Accessoires (z.B. Handschuhe, Einstecktücher, Handtaschen, Brillen usw.)
Nicht versichert sind:
- Wertsachen
- Schmuck
- sonstige Gegenstände aus Edelmetall
- Bargeld und sonstige Zahlungsmittel
- Geschäftspapiere, Urkunden aller Art, Fahrausweise
- Schlüssel