Musikinsturmenten-Haftpflichtversicherung
Schadenbeispiel:
Auf der Fahrt zur Probe benutzte die Musikerin den Bus. Als dieser plötzlich verkehrsbedingt stark bremsen musste, stieß der Geigenkasten sehr hart gegen eine Haltestange. Als die Musikerin zum Probenbeginn den Geigenkoffer öffnete, bemerkte sie die Beschädigung am Bogen. Der Bogen war gebrochen. Eine Begutachtung beim Bogenmachermeister ergab, dass es sich um einen Totalschaden handelt.
Kein Problem – Schadenzahlung durch den Versicherer: 2.558,56 €.
Die Musikinstrumentenversicherung stellt einen sogenannten Allgefahrenschutz dar - im Rahmen einer Transportversicherung. Das bedeutet, dass die Leistungen weit über eine gewöhnliche Hausratversicherung hinausgehen. Die Hausratversicherung deckt in der Regel nur stationäre Schäden ab. Die Musikinstrumentenversicherung deckt dagegen auch Transportschäden, einfachen Diebstahl oder Liegenlassen (z.B. auf Konzerten, unterwegs und auch im Proberaum) ab.
LA MUSICA - Konzepthighlights:
- günstige Beiträge durch Rahmenverträge für Bands/Orchester/Vereine/Verbände
- Mitversicherung von Instrumenten und Zubehör von Familienmitgliedern
- Neuwertentschädigung (bei Wiederbeschaffung)
- 24 h - Versicherungsschutz (keine Nachtzeitklausel)
- Geltungsbereich individuell wählbar (Deutschland, Europa, Welt)
- weltweite Reisen bis zu 6 Wochen im Geltungsbereich Deutschland u. Europa inkl.
- Unterversicherungsverzicht
- Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
- Besserstellungsklausel
- Bestandsupdate
- bei elektronischen Musikinstrumenten zusätzlich versicherbar:
Bedienungsfehler, Kurzschluss, Überspannungsschäden, Induktion, etc. - Vandalismus zusätzlich
- Beleuchtungs-/Lichtstrahlerelemente u. Lasertechnik zusätzlich
- Wertminderung nach Schaden ggf. zusätzlich