Veranstaltungsausfall

Schadenszenarien:

  • ein großflächiger Stromausfall, der den Gebrauch erforderlicher Technik unmöglich macht
  • Ausfall einer wichtigen Person (z. B.: Dirigent/in), die aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses nicht auf der Veranstaltung auftreten kann (z.B. kurzfristige Erkrankung, Unfall oder Tod der Person)
  • Verkehrshindernisse, die den rechtzeitigen Auftritt verhindert haben (versicherte Person/en müssen namentlich benannt werden)
  • Absicherung gegen schlechtes Wetter (z.B. Hagel, dauerhafte Überschwemmung des Veranstaltungsgeländes, Blitzeinschlag in das Veranstaltungsgelände, witterungsbedingte Nichtbenutzbarkeit der Veranstaltungsstätte)

Kein Problem – Schadenzahlung durch den Versicherer für die oben genannten Kosten

Versicherbare Risiken:

  • Wetterdeckung
  • Personenausfalldeckung
  • Einschluss von Terror
  • Einschluss eines erweiterten Nichtauftritts

Versicherte Schadenpositionen:

Vermögensschäden des Veranstalters (nachweislich bei Vorbereitung und Durchführung entstandene oder noch aufzuwendende Gesamtkosten) in Form des entgangenen Gewinns (optional) – Beispiel: Preise einer Tombola, die nicht weiter genutzt werden können.

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