Veranstaltungsausfall
Schadenszenarien:
- ein großflächiger Stromausfall, der den Gebrauch erforderlicher Technik unmöglich macht
- Ausfall einer wichtigen Person (z. B.: Dirigent/in), die aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses nicht auf der Veranstaltung auftreten kann (z.B. kurzfristige Erkrankung, Unfall oder Tod der Person)
- Verkehrshindernisse, die den rechtzeitigen Auftritt verhindert haben (versicherte Person/en müssen namentlich benannt werden)
- Absicherung gegen schlechtes Wetter (z.B. Hagel, dauerhafte Überschwemmung des Veranstaltungsgeländes, Blitzeinschlag in das Veranstaltungsgelände, witterungsbedingte Nichtbenutzbarkeit der Veranstaltungsstätte)
Kein Problem – Schadenzahlung durch den Versicherer für die oben genannten Kosten
Versicherbare Risiken:
- Wetterdeckung
- Personenausfalldeckung
- Einschluss von Terror
- Einschluss eines erweiterten Nichtauftritts
Versicherte Schadenpositionen:
Vermögensschäden des Veranstalters (nachweislich bei Vorbereitung und Durchführung entstandene oder noch aufzuwendende Gesamtkosten) in Form des entgangenen Gewinns (optional) – Beispiel: Preise einer Tombola, die nicht weiter genutzt werden können.