Orchester (Verein/Veranstalter)

Schadenbeispiel:

Das XY-Orchester e.V. hielt im Januar eine öffentliche Generalprobe (GP) in einer Schulturnhalle der XY-Gemeinde ab. Die Turnhalle wurde dem Orchester von der Gemeinde zur Nutzung für die Veranstaltung für den Zeitraum von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr überlassen (schriftlicher Nutzungsvertrag vorhanden). Vor der Turnhalle ereignete sich vor Beginn der Veranstaltung ein Glatteisunfall. Die Eisfläche befand sich vor der Schule, ging von einem Gullideckel aus und führte in einem ca. einen Meter breiten und 10 Meter langem Streifen zum/vom Gullideckel. Auf dieser Eisfläche rutschte ein Zuschauer aus und stürzte. Der Schlagzeuger des Orchesters, der kurz zuvor das Schulgelände betreten, die Eisfläche jedoch nicht wahrgenommen hatte, sah den Sturz und half dem Geschädigten. Daraufhin wurde die Eisfläche durch Orchestermitglieder mit Stühlen abgesichert. Wie es zur Entstehung der Eisfläche kam, ist nicht bekannt. Der Geschädigte stellte Schadenersatzansprüche aufgrund einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

Kein Problem – Schadenablehnung durch den Versicherer, da kein Verschulden durch Orchester (Orchester hatte keine Verkehrssicherungspflicht für das Gelände)

Grundsätzlich ist jedes Orchester/jeder Verein, der einer anderen Person schuldhaft einen Schaden zugefügt hat, zum Schadenersatz verpflichtet. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt - §823 ff. Der Gesetzgeber hat die Haftung der Höhe nach nicht begrenzt! Dies bedeutet, dass jedes Orchester/jeder Verein mit seinem gesamten Vereinsvermögen haftet. Somit kann ein Schadenfall die Existenz des Orchesters/Vereins bedrohen. Eine Vereins- und Veranstalter-Haftpflichtversicherung für Orchester/Vereine ist somit unbedingt zu empfehlen. Für die Haftung spielt es keine Rolle, ob das Orchester/der Verein unentgeltlich oder gegen Entgelt (Geld oder Sachleistungen) vereinstypisch/musikalisch tätig war.

Folgende Tätigkeiten sind mitversichert:

  • Teilnahme als Musiker an Konzerten, Festivals, Ausstellungen, Messen etc.
    (kein Veranstalterrisiko!)
  • Veranstalterrisiko
  • Verkauf von CD´s, Fanartikeln, etc. (Merchandising)
  • Verkauf von Tickets (Online u. Offline)
  • Auf- und Abbau von:
    • Bühnen/Bühnenbestandteilen
    • Bühnenausstattungen
    • eigene Bühnentechnik (Musik- bzw. Lichtanlage)
  • Nutzung von Equipment (geliehen, überlassen) vom Veranstalter/Vermieter
  • Betreiben einer eigenen Internetseite bzw. Schäden durch die Nutzung von Social-Media (Internetdeckung)
  • freiwillige und/oder selbständige / freiberufliche Mitarbeiter/Helfer anlässlich ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer

Folgende Versicherungssummen sind mitversichert:

  • Personen- und Sachschäden zusammen (pauschal)
    max. 10 Mio. €
  • Vermögensschäden (als Folge eines Personen- oder Sachschadens) im Rahmen der Deckungssumme für Personen-/ Sachschäden
    max. 10 Mio. €
  • Umwelthaftpflicht-Basisversicherung für Personen- bzw. sonstige Schäden (UHV)
    max. 3 Mio. €
  • Umwelthaftpflicht-Schadenversicherung für Personen- bzw. sonstige Schäden incl. Baustein I und II (USV):
    max. 3 Mio. €
  • Mietsachschäden (an Gebäuden / Räumen durch Feuer, Explosion, Leitungs- und Abwasser) im Rahmen der Deckungssumme für Personen-/Sachschäden
    max. 10 Mio. €
    (Selbstbeteiligung: 250,00 € je Schadenfall)
  • Mietsachschäden (an Gebäuden / Räumen / Einrichtung durch sonstige Schäden) im Rahmen der Deckungssumme für Personen-/Sachschäden
    max. 250.000 €
    (Selbstbeteiligung: 250,00 € je Schadenfall)
  • Mietsachschäden (an unbeweglichen Sachen, z. B.: Mobiliar) im Rahmen der Deckungssumme für Personen-/Sachschäden
    max. 50.000 €
    (Selbstbeteiligung: 250,00 € je Schadenfall)
  • Schlüsselverlustschäden (eigene und fremde Schlüssel) im Rahmen der Deckungssumme für Personen-/Sachschäden
    max. 100.000 €
    (Selbstbeteiligung: 250,00 € je Schadenfall)
  • Tätigkeitsschäden (Umbau Bühne, Bestuhlung, etc.) im Rahmen der Deckungssumme für Personen-/Sachschäden
    max. 10 Mio. €
    (Selbstbeteiligung: 250,00 € je Schadenfall)

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